Pfändungsfreigrenzen steigen
Zum 1. Juli steigen turnusmäßig die Pfändungsfreigrenzen. Der aktuell gültige unpfändbare Grundbetrag für Alleinstehende von 1.330,16 Euro steigt dann auf 1.402,28 Euro.
Dieser Grundbetrag erhöht sich bei einem Unterhaltsberechtigten um 527,76 Euro und zusätzlich für den zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger um je 294,02 Euro.
Alle Beträge, die über 4.299 Euro hinausgehen, sind ab dem Stichtag 1. Juli voll pfändbar.
Online-Pfändungsrechner helfen Schuldnern und Arbeitgebern bei der schnellen Berechnung des pfändbaren Anteil des Gehalts.
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