Wichtiges aus dem Verbraucherrecht – Die Pfändungsfreigrenzen steigen wieder zum 01.07.2023

Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023 beachten.

Pfändungsfreigrenzen steigen

Zum 1. Juli steigen turnusmäßig die Pfändungsfreigrenzen. Der aktuell gültige unpfändbare Grundbetrag für Alleinstehende von 1.330,16 Euro steigt dann auf 1.402,28 Euro.

Dieser Grundbetrag erhöht sich bei einem Unterhaltsberechtigten um 527,76 Euro und zusätzlich für den zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger um je 294,02 Euro.

Alle Beträge, die über 4.299 Euro hinausgehen, sind ab dem Stichtag 1. Juli voll pfändbar.

Online-Pfändungsrechner helfen Schuldnern und Arbeitgebern bei der schnellen Berechnung des pfändbaren Anteil des Gehalts.

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