Allgemein wissen wir, dass die Kündigungsfristen für GmbH-Geschäftsführer meist direkt im Geschäftsführervertrag geregelt sind.

Was bei fehlenden Fristen im Vertrag?

Fehlt es an einer solchen Regelung, war bisher höchst umstritten, ob die gesetzlichen Kündigungsfristen des BGB für Angestellte, aber auch für GmbH-Geschäftsführer gelten sollen.

Hier hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 11. Juni 2020 (2 AZR 374/19) für Klarheit gesorgt.

Tenor:

Anwendbar sind nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen für Angestellte, sondern diejenigen für Dienstverträge.

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