Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer
Ab dem 01.07.2020 wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% vorübergehend gesenkt. Für alle Mietverhältnisse, welche Umsatzbesteuert sind gilt daher ab Juli ein niedrigerer Steuersatz.
Vermieter aufgepasst!
Vermietern ist anzuraten, diese Anpassungen noch vor dem 30.06.2020 vorzunehmen. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, die fälschlich ausgewiesenen 19% abführen zu müssen, auch wenn der Mieter nur 16% entrichtet.
Senkung der Rechnung
Sollte ein Mietvertrag keine konkreten Angaben zum Steuersatz enthalten, so kann die Dauerrechnung einfach von 19% auf 16% gesenkt werden.