Testament

Im Folgenden werden essenzielle Fragen rund um das Thema “Das Testament” erklärt. Es ist sinnvoll frühzeitig ein Testament zu erstellen, um sich persönlich als Erblasser um den Nachlass zu kümmern und bestimmen zu können, wie das Erbe aufgeteilt wird. Denn nicht selten kommt es zu Streitigkeiten unter den Erben. Als Erblasser bezeichnet man jede natürliche Person, die einen Nachlass hinterlässt. Machen Sie sich jetzt Gedanken!

Ein eigenes Testament ist nur dann rechtswirksam, wenn es selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben ist (gemäß § 2267 BGB). Ist es mit einem Computer geschrieben, dann ist es ungültig. Man kann auch sicherheitshalber zu einem Notar gehen um ein sogenanntes öffentliches oder notarielles Testament zu erstellen.

Das Berliner Testament ist eine besondere Variation des gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments. In Deutschland nutzen es vor allem Eheleuten mit Kindern. Statistiken zufolge sind 59 Prozent aller Testamente Berliner Testamente.

Der Begriff “Alleinerbe” legt fest, dass der hinterbliebene Ehegatte zunächst alles erbt. Wird dieser Begriff nicht genannt, dann gilt zweifellos die gesetzliche Erbfolge.

Was versteht man unter der Erbenordnung?

In der ersten Ordnung sind die Kinder, Enkel, Urenkel, Sie erben folgendermaßen: Der Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder. Ist eines der Kinder bereits vor dem Erblasser verstorben, geht dessen Erbteil wiederum zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über.

Die gemeinsamen Kinder und Enkel werden häufig als Schlusserben eingesetzt und erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Natürlich sind schriftlich festgehaltene Abwandlungen möglich.

Zum Beispiel könnte die Formulierung lauten:

„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod von uns beiden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.“

Vor- und Nachteile:

Der größte Vorteil des Berliner Testaments ist, dass das Vermögen komplett auf den überlebenden Ehegatten übergeht und keine weiteren Erben ausgezahlt werden müssen.

Insbesondere bei einer selbst bewohnten Immobilie ist dadurch der Lebensstandart des hinterbliebenen Ehegatten gesichert, er muss nicht umziehen und er gerät auch nicht in finanzielle Nöte.

Ein Nachteile wäre, dass das Ehegatten- Testament nur gemeinsam aufgehoben werden kann. Mit dem Tod eines Ehegatten erlischt dieses Widerrufsrecht.

Des Weiteren erben die Kinder erst, nachdem auch der andere Elternteil verstorben ist. Sie fühlen sich oft benachteiligt und enterbt. Die Kinder können jedoch ihren Pflichtteil verlangen, das entspricht der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Bei einer Scheidung verliert ein gemeinsames Testament seine Wirksamkeit (§ 2077 Abs. 1 BGB). Zudem gibt es verschiedene Wiederverheiratungsklauseln zugunsten der Kinder. Diese regelt wie zu verfahren ist, wenn der verwitwete länger Lebende erneut heiratet.

Auch können steuerliche Nachteile auf den Erben zukommen, beispielsweise wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, darüber hinaus fällt Erbschaftssteuer an. Bei (Stief)-Kinder und Kinder verstorbener (Stief-)Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Für Enkel beträgt der Freibetrag 200.000 Euro.

Fragen zum Thema?

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein