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Schlagwort: Vorsorge

Erbrecht & Vorsorge” – Die Vorsorgevollmacht – Begriff, Voraussetzungen und Besonderheiten.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, jemand anderen zu beauftragen, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Es ist also eine Art vorsorglicher Vollmacht, die nur dann greift, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen und seinen Willen zu äußern. So lange der Vollmachtgeber bei klarem Verstand ist und seinen Willen selbst äußern kann, greift diese Vollmacht nicht.

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