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Schlagwort: Vollmacht

Eintritt des Erbfalls – Was muss ich tun?

Ein Erbfall tritt immer dann ein, wenn ein Mensch gestorben ist. Dabei ist es erst einmal unerheblich, ob der Erblasser Familie hatte oder nicht. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, erben die in diesem Dokument benannten Personen den Nachlass. Lassen sich keine gesetzlichen Erben ausfindig machen und liegt kein Testament vor, geht der Nachlass an den Staat. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Erbrecht & Vorsorge” – Die Vorsorgevollmacht – Begriff, Voraussetzungen und Besonderheiten.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, jemand anderen zu beauftragen, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Es ist also eine Art vorsorglicher Vollmacht, die nur dann greift, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen und seinen Willen zu äußern. So lange der Vollmachtgeber bei klarem Verstand ist und seinen Willen selbst äußern kann, greift diese Vollmacht nicht.

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