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Schlagwort: Schufaberichtigung

Datenschutzrecht – Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

Haben Inkassounternehmen bei der Einziehung von Forderungen keinen Erfolg, melden sie dies regelmäßig als „Zahlungsstörung“ an die Wirtschaftsauskunftei Schufa. Die Folge: ein negativer Eintrag des Schuldners, der dann Probleme bei der Kreditkartenzahlung oder der Eröffnung eines Girokontos bekommen kann. Das Landgericht (LG) Frankenthal hat nun in einem Eilverfahren gezeigt, dass eine Weitergabe solcher Daten an die Schufa nur in Grenzen zulässig ist. Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden; wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, darf kein Eintrag erfolgen. Werden die Daten trotzdem übermittelt, kann der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.

SCHUFA-Einträge löschen lassen – Vorgehen und Besonderheiten

Grundsätzlich bleiben Einträge in der Schufa auch nach ihrer Erledigung noch für bestimmte Zeiten eingetragen. Bonitätsanfragen von Warenhäusern, Banken oder Unternehmen werden tagesgenau nach 12 Monaten aus der Datei gelöscht. Die reguläre Frist zur Löschung von Einträgen beträgt drei Jahre.

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