Schlagwort: Insolvenzantrag
Wann ist mein Unternehmen zahlungsunfähig? Wann muss Insolvenzantrag gestellt werden?
Die Frage die einen Geschäftsführer immer wieder umtreibt, ist die Frage nach der Zahlungsunfähigkeit innerhalb seines Unternehmens. Die Antwort auf die Frage hat nicht nur für Unternehmen, sondern gerade auch für Geschäftsführer in Bezug auf ihre persönliche Haftung eine große Bedeutung.
Aus dem Fachbereich Insolvenzrecht – Wissenswertes zum Regelinsolvenzverfahren
Regelinsolvenzverfahren
Ein Regelinsolvenzverfahren können in Deutschland insolvente, d.h. zahlungsunfähige oder überschuldete - Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen durchlaufen. Dieses spezielle Verfahren ist also für Privatpersonen nicht...
Insolvenzrecht – Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erhöht die Haftungsquote nicht
Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist nicht in die Berechnung der Haftungsquote einzubeziehen (FG Münster, Beschluss v. 15.10.2021 - 9 V 2341/21 K
Insolvenzrecht – Zurückweisung eines Insolvenzantrages wegen fehlender Gläubigerangaben
Dies ist der Fall, wenn er von einem Antragsberechtigten gestellt ist und die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind. Bei einem Eigenantrag müssen darüber hinaus die in § 13 Abs. 1 S. 3 bis 7 InsO geregelten speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. (Wegener in Uhlenbruck, InsO, 14 Auflage 2015, § 13, Rn. 140)
Die Haftungsfallen der GmbH – Geschäftsführer
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers im Rahmen des § 64 S.1 GmbHG setzt stets ein Verschulden des Geschäftsführers voraus. Ihm wird vorgeworfen, trotz Kenntnis der Insolvenzreife noch Zahlungen ausgebracht zu haben, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vereinbar wären.
Die Haftung des Geschäftsführers im Sinne des § 64 S.1 GmbHG setzt stets ein Verschulden voraus. Der Geschäftsführer muss daher die Insolvenzreife positiv kennen, oder der Geschäftsführer hätte diese bei pflichtgemäßem Vorgehen erkennen können.
CoVID-19 Auswirkungen
Durch das neue Corona Folgen Gesetz treten erhebliche Änderungen vor allem im Zivilrecht, Insolvenzrecht und im Strafverfahrensrecht ein. Das neue Corona Gesetz wurde schnellst möglich umgesetzt, um die Bürger vor den Folgen der Corona Pandemie schützen zu können.