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Anfechtung eines Testaments – Voraussetzungen und Wissenswertes zur Anfechtung eines Testaments

Eine Testamentsanfechtung ist grundsätzlich möglich. Wer dies anstrebt, sollte die Folgen kennen. Wenn das Gericht feststellt, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers unwirksam ist, kann unter anderem die gesetzliche Erbfolge zwangsläufig aufleben oder auch ein früheres Testament wirksam werden, wenn dieses existiert. Ebenso kann die Anfechtung Folgen für Pflichtteilsberechtigte haben und Pflichtteilsansprüche aufleben lassen. Neben der Testamentsanfechtung ist das Mittel der Testamentsauslegung zu bedenken, das eher zum Ziel führen könnte. Schauen wir uns nun die Bedingungen an, unter denen das Erbrecht die Anfechtung eines Testaments erlaubt.

Enterbung – Begriff, Voraussetzungen und Besonderheiten

Eine Enterbung bedeutet, dass der Erblasser legitime Erben vom Nachlass ausschließt. Das können der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister und weitere Verwandte sein. Diesen entzieht der Erblasser das Erbrecht. Er muss diesen Schritt nicht begründen. Allerdings haben die Betroffenen nach dem Enterben dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil von 50 % des gesetzlichen Erbes. Bei bestimmten Vergehen, die strafbewehrt sind, oder auch bei Versäumnissen (vorsätzliche Vernachlässigung des Erblassers) ist es möglich, auch den Pflichtteil bei der Enterbung auszuschließen.

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