Schlagwort: Bundesverfassungsgericht
Untersagung des Gerichts per einstweiliger Verfügung, nicht ohne Anhörung
Das BVerfG äußert sich erneut mit dem Beschluss von Mittwoch über das Thema der einstweiligen Verfügung (Beschl. v. 03.06.2020, Az. 1 BvR 1246/20). So muss das Gericht, wenn es eine Äußerung per einstweiliger Verfügung untersagen will, im ersten Schritt angehört haben. Ein Betroffener muss in äußerlichen Eilverfahren stets angehört werden, bevor über ihn entscheiden werden kann, so das Gericht.