Schlagwort: Abfindung
Insolvenzrecht – Insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs
Als Trennlinie zwischen den Forderungen, die als Masseverbindlichkeiten vorweg zu befriedigen sind, und Insolvenzforderungen ist nach allgemeiner Ansicht, ob der Rechtsgrund der Entstehung der Forderung im Augenblick der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war. Das ist dann der Fall, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand vor der Verfahrenseröffnung materiell-rechtlich abgeschlossen war.
Abfindungsanspruch als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit
Für die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen ist der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem die Forderung begründet wurde.
Trennlinie zwischen den Forderungen, die als Masseverbindlichkeiten vorweg zu befriedigen sind, und Insolvenzforderungen ist nach allgemeiner Ansicht, ob der Rechtsgrund der Entstehung der Forderung im Augenblick der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war.
Abfindungen im Arbeitsrecht – Ein Segen oder Fluch?
Kommt es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer grundsätzlichen keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz grenzen den gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung ein.
Eigenkündigung: Anspruch auf eine Abfindung?
Eine
Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Oft hört man von einer Abfindungszahlung
im Zusammenhang mit der...
Insolvenz- und Masseverbindlichkeit
Leitsatz des Gerichtsurteils:
Gericht:Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 4. KammerEntscheidungsdatum:19.04.2017Aktenzeichen:4 Sa 329/16
Allgemeine Ausführungen
Abfindungen im Arbeitsrecht. Ein Segen oder Fluch?
Abfindung im Arbeitsrecht – Ein Gesamtüberblick
Für einen Anspruch auf eine Abfindung wird eine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung oder...
Freistellung im Arbeitsrecht
Fachbereich Arbeitsrecht – Wir durchleuchten die Freistellung eines Arbeitnehmers vom Arbeitsverhältnis
Es ist allerorts bekannt, dass in manchen Situationen...