Hartz IV – Sozialleistungen für rechtswidrige Weiternutzung einer Wohnung? Kosten, die einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Vollstreckungsschutzverfahren entstehen, weil er seiner Verpflichtung zur Räumung seiner Mietwohnung nicht nachkommt, können nicht als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden.
Gericht: Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 16.04.2019 – S 24 AS 6803/18