Angesichts der steigenden COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen sich auf eine nochmalige Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.
Danach sollen telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden ab 19.10.2020 wieder bundesweit möglich sein. Die Regelung soll zunächst bis zum Jahresende, mithin bis 31.12.2020 gelten. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung über den 31.12.2020 hinaus ist nicht ausgeschlossen.
Im Einzelnen:
– Die erste telefonische Krankschreibung kann bis zu sieben Kalendertage umfassen
– Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, sich durch eingängige telefonisch Nachfrage von der Erkrankung des Patienten ein Bild zu machen.
– Eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung für weitere sieben Kalendertage ist möglich. Danach ist eine persönliche Vorstellung beim Arzt unumgänglich.
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