Vermieter kann sich bei vorangegangenen eigenen
fristlosen Kündigungen nicht auf Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung des
Mieters berufen.
Gericht: Landgericht Stuttgart,...
Handy am
Steuer: Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank? Ein
Autofahrer telefonierte über die Freisprecheinrichtung, als sich die Akkuladung
dem Ende zuneigte. Da...
Hartz IV -
Sozialleistungen für rechtswidrige Weiternutzung einer Wohnung? Kosten, die
einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Vollstreckungsschutzverfahren
entstehen, weil er seiner...
Eigenbedarfskündigungen müssen gründlich geprüft werden. Der BGH hat zwei Urteile aufgehoben in denen Gerichte Eigenbedarfskündigungen nicht gründlich genug geprüft hatten. Vor allem gilt es herauszufinden, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht.
Ein neues Urteil des BGH nimmt Einfluss auf den Rechtsprechung zum Dieselskandal bei Volkswagen. Es besagt im Kern, dass diejenigen Besitzer eines VW Diesel, die vom Abgasskandal betroffen sind, aber nicht rechtzeitig gegen den Konzern geklagt haben, dennoch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben könnten.