Neue Rechtsprechung aus dem Fachbereich Mietrecht

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Vermieter kann sich bei vorangegangenen eigenen fristlosen Kündigungen nicht auf Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mieters berufen.

Gericht: Landgericht Stuttgart, Urteil vom 30.01.2019, – 4 S 233/18 –

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