Im deutschen Zivilrecht herrscht grundsätzlich sog. Privatautonomie. Personen können hiernach selbst entscheiden, ob und unterwelchen Bedingungen sie mit anderen Verträge schließen.

Arbeitsvertrag

Auch ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag der im Grundsatz auch der Privatautonomie unterliegt, allerdings erfährt diese hier vielerlei Einschränkungen. Jedoch tun viele Arbeitgeber so, als würden diese Einschränkungen nicht gelten und schließen Verträge mit Klauseln, die so nicht gültig sind.

Hierunter zählen auch Klauseln, die vorsehen, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit und das Gehalt einseitig um bis zu 50 Prozent reduzieren kann. Eine solche Klausel ist grundsätzlich unwirksam, denn ein solcher Eingriff in den Kernbestand des Arbeitsverhältnisses kann nicht durch eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers erfolgen.

Änderungskündigung

Dem Arbeitgeber bleibt hier lediglich die Option der Änderungskündigung, dieser muss der Arbeitnehmer dann allerdings auch zustimmen. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2016 – Az. 4 Sa 849/15)

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