Sie wollen einen Autokredit widerrufen? Hierbei können Ihnen viele Fehler bei der Widerrufsbelehrung unterlaufen.

Wenn Sie einen Autokreditvertrag widerrufen möchten, warten ein paar rechtliche Stolpersteine auf Sie. Damit bei Ihrem Widerruf nichts schief geht, können Sie sich uns Anvertrauen und den Vertrag durch uns prüfen lassen.

Wir bieten Ihnen:

1. Sofortprüfung des Widerrufs durch einen Rechtsanwalt
2. Rückabwicklung einzuleiten

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass fast alle Verbraucherverträge widerrufbar sind innerhalb der gesetzlichen Fristen. Zögern Sie daher nicht auch andere Verträge und deren Widerruf anwaltlich überprüfen zu lassen.

Wie bereits erwähnt, richtet sich der Widerruf in der Regel nach den gesetzlichen Vorschriften und Fristen. Daher sollten Sie bei dem Wunsch den Kreditvertrag zu Widerruf keine Zeit verlieren. So können Sie den Vertrag bei uns innerhalb von drei Schritten prüfen lassen:

1. Übermittlung der Autokreditdetails. Wir benötigen alle Informationen hierzu und nehmen im Anschluss umgehend mit Ihnen Kontakt auf. So können wir mit Ihnen das weitere Vorgehen
besprechen.

2. Weiterhin benötigen wie die Übermittlung Ihrer Kontaktdaten. Sie erhalten von uns alle Informationen und Details per Email.

3. Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsweisen:

Um Für Sie einen kurzen Überblick zu schaffen sollten Sie sich folgende Punkte anschauen:

A. Es gibt ein Urteil des EuGH, welches fast alle Kreditverbraucherverträge, die ab dem 11.06.2010 geschlossen worden sind, für widerrufbar erklärt.

B. Bei Widerruf ihres Autokreditvertrages werden Ihnen sämtliche gezahlten Raten und Anzahlungen abzüglich der Zinsen zurückerstattet.

C. Wurde Ihr Kreditvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, entfällt auch die Zahlung für die gefahren Kilometer.

D. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Dieselfahrzeug oder einen Benziner fahren, das Fahrzeug geleast oder gekauft ist. Sie können den Vertrag Widerrufen.

Dieses großzügige Widerrufsrecht verdanken wir unter anderem dem EuGH, der dieses Urteil am 26.03.2020 verkündete und das gesamte deutsche Kreditrecht damit revolutionierte. Die Verbraucher unfreundliche Rechtsprechung des BGH wurde somit auf den Kopf gestellt.

Der EuGH war nämlich der Ansicht, dass fast alle Kreditverträge widerrufbar sind. Unabhängig davon, ob es sich um Auto, Immobilien oder andere Verbraucherkreditverträge handelt. Dies richtet sich nach der Verbraucherrichtlinie 2008/48, welche vorgibt, dass der Verbraucher beim Abschluss eines Kreditvertrages zu schützen ist.

Hierfür ist in jedem Fall auch eine Widerrufsbelehrung notwendig. In vielen Musterformulierungen von Widerrufsbelehrungen steht allerdings nicht drinnen, wann diese 14-tägige Widerrufsfrist beginnt. Der Verweis auf den § 492 BGB, der wiederum auf andere Vorschriften verweist, ist dabei nicht ausreichend.

So stellt der EuGH fest, dass der Beginn der Widerrufspflicht eine Pflichtangabe ist. Ein einfacher Verweis ist demnach nicht ausreichend und einen Verstoß gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“ darstellt. Daher sind die meisten Widerrufsbelehrungen mangelhaft, was den Widerruf bei solchen Verträgen weiterhin möglich macht. Die Widerrufsfrist beginnt nämlich erst zu laufen, wenn über den Widerruf auch richtig belehrt worden ist.

Gerade für Autokredite ist dies eine sehr profitable Möglichkeit. Viele Autos haben aufgrund des Abgasskandals an Wert verloren. Mit dem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt und das Auto an die finanzierende Bank zurückgegeben. Die gezahlten Beträge inklusive aller geleisteten Sonderzahlungen sind Ihnen dann zurück zu erstatten.

Weiterhin entfällt die Nutzungsentschädigung bei allen Verträgen die nach dem 13.04.2014 geschlossen wurden, wegen gefahrener Kilometer.

Auch für andere Kreditverträge bietet dieses Urteil einen großen Vorteil auf Verbraucherseite. Haben Sie beispielsweise einen Immobilienkredit nach dem 10.06.2010 abgeschlossen, welcher einen hohen Zinssatz vorsieht, so können Sie diesen möglicherweise widerrufen und die Niedrigzinsen nutzen. Auch kann dies ein Vorteil sein, wenn Sie einer Vorfälligkeitsentschädigung entgehen wollen, weil Sie ihren Kredit vorzeitig abzuzahlen bereit wären.

Sie haben noch Fragen? Vielleicht können wir hier ein paar Ihrer Fragen schon beantworten:

1. Welche Unterlagen benötigen wir?

Für den Widerruf benötigen den kompletten Finanzierungs- oder Leasingvertrag. Falls Sie Rechtschutzversichert sind können Sie dies mit angeben, es ist aber kein Muss.

2. Wann habe ich einen Anspruch auf einen Widerruf?

Durch das Urteil des EuGH besteht für viele Verbrauchern eine gute Chance den Kreditvertrag zu widerrufen. Im Rahmen von Widerrufsbelehrungen wurden außerdem von den Gerichten auch schon häufig anerkannt, dass Banken falsch belehrt haben. Dies hatte auch zahlreiche Rückabwicklungen zur Folge.

3. Wie stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf?

Wurden Sie in ihrem Vertrag falsch belehrt, so sind die Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung hoch. Wir prüfen für Sie das Abschlussdatum des Kreditvertrages und geben Ihnen eine Einschätzung, ob Sie erfolgreiche Chancen haben den Kreditvertrag zu widerrufen.

4. Was genau bedeutet es eigentlich einen Vertrag zu widerrufen?

Der Widerruf bedeutet, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Es ist demnach der Zustand herzustellen, der vor Vertragsschluss bestanden hat. Sie bekommen also alle gezahlten Raten abzüglich der Zinsen und ihre Anzahlung zurück. Im Gegenzug müssen Sie allerdings der Bank Besitz an dem Fahrzeug verschaffen. Haben wir die Widerrufsinformationen überprüft erklären wir Ihnen außerdem alle entscheidenden Informationen und ob es sich lohnt, einen Anwalt mit der Durchsetzung des Widerrufs zu beauftrage.

5. Benötige ich für den Widerruf eine Rechtsschutzversicherung?

Wir können Ihnen erst nach der Prüfung eine Empfehlung geben, ob eine Rechtschutzversicherung in Ihrem Fall eine Sinnvolle Option ist, um Kosten von Ihnen abzuwenden.

Allerdings hängt die Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung auch von ihrer Versicherungspolice ab. Nicht immer ist jede Leistung von der Versicherung gedeckt. Wir stellen allerdings gerne eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.

Fragen zum Thema? Dann nutze jetzt unser Kontaktformular:

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein