Ist eine kostenlose Erstberatung durch ein Rechtsanwalt zulässig?

BGH: Kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwalt zulässig. Kein Verstoß gegen Verbot der Gebühren­unter­schreitung.

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Im Angebot einer kostenlosen Erstberatung von einem Rechtsanwalt liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Gebühren­unter­schreitung gemäß § 49 b Abs. 1 der Bundes­rechts­anwalts­ordnung (BRAO). Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bot ein Rechtsanwalt im Juni 2014 eine kostenlose Erstberatung in Verkehrsunfallsachen an. Die zuständige Rechtsanwaltskammer sah in dem Angebot der kostenlosen Erstberatung eine unzulässige Gebührenunterschreitung aufgrund dessen erteilt sie dem Anwalt eine belehrende Ermahnung. Der Rechtsanwalt klagte gegen die belehrende Ermahnung. Der Klage gab der Anwaltsgerichtshof Brandenburg statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Rechtsanwaltskammer.

Kein Verstoß gegen Berufspflichten

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Das Angebot der kostenlosen Erstberatung stelle kein Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten des Anwalts dar. Daher sei die belehrende Ermahnung rechtswidrig. Die Berufung der Rechtsanwaltskammer wies der Bundesgerichtshof somit zurück.

Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatung anbieten

Nach § 49 b Abs. 1 BRAO ist es zwar unzulässig geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Jedoch sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine bestimmte Gebühr für eine Erstberatung vor. Aufgrund dessen gibt es keine Mindestgebühr, die unter Verstoß des § 49 b Abs. 1 BRAO unterschritten werden kann.

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