Für die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen ist der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem die Forderung begründet wurde.
Ein Regelinsolvenzverfahren können in Deutschland insolvente Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen durchlaufen. Dieses spezielle Verfahren ist also für Privatpersonen nicht vorgesehen, da dort andere Vorschriften und gesetzliche Regelungen gelten.
Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (§ 7 I SGB IV).