Verbraucher können mit der Musterfeststellungsklage mehr erreichen

Bisher hatten Verbraucher bei einer Streitigkeit gegen Firmen nicht sehr gute Chancen. Doch seit dem 1. November 2018 wurde die Musterfeststellungsklage eingeführt, die dieses Problem fortan ändern soll.

Wie verläuft die Musterfeststellungsklage?

Bei der Musterfeststellungsklage klagt nicht mehr jeder Verbraucher einzeln gegen ein Unternehmen. Dies wird hier von einem Verbraucherverband durchgeführt. Der Verbraucherverband agiert stellvertretend für viele Verbraucher vor Gericht. Beispiel hierfür sind die vielen Diese-Skandale, von denen nicht nur ein, sondern viele Verbraucher betroffen sind. Mit der Musterfeststellungsklage können sie alle gemeinsam gegen das Unternehmen klagen. Hierfür müssen sich die Verbraucher in ein Klageregister eintragen, welches beim Bundesamt für Justiz geführt wird.

Doch nicht nur die Verbraucherzentrale darf klagen. So sind auch der ADAC, Verband privater Bauherren, Bund der Versicherten, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und viele weitere dazu befugt, mit einer Musterklage vor Gericht zu ziehen. Eine Liste mit allen potentiellen Stellvertretern befindet sich auf der Seite des Bundesamts für Justiz.

Wie kann ich als Verbraucher teilnehmen?

Verbraucher, die an der Klage teilnehmen möchten, müssen sich in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Anschließend wird ein Online-Formular von der Behörde freigegeben, in dem Name, Anschrift und auch das Aktenzeichen, die Angaben des verklagten Unternehmens sowie der Grund für einen Anspruch kenntlich gemacht werden müssen. Diese Anmeldung kann bis zum Ende des Vortags der ersten Gerichtsverhandlung erfolgen. Aussteigen ist auch möglich, und zwar bis zum Ende des ersten Prozesstags. Hierfür muss sich der Teilnehmer aus dem Klageregister austragen.

Ab wann zieht der Verband vors Gericht?

Hierfür sind drei Voraussetzungen maßgeblich:

  1. Alle Kläger müssen von genau der gleichen Sache betroffen sein
  2. Mindestens 10 Verbraucher müssen betroffen sein
  3. Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Musterklage müssen sich mindestens 50 Verbraucher als Teilnehmer im Klageregister eingetragen haben

Kann die Klage in allen Bereichen angewendet werden?

Grundsätzlich ist die Musterfeststellungsklage nicht auf ein bestimmtes Rechtsfeld beschränkt. So kann sie in fast allen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt werden, wie z.B. für Versicherungs-, Bank- oder Mietverträge, aber auch für mangelhafte Produkte oder Reisen.

Ausgenommen von der Klage sind das Finanzamt, Bauamt und die Polizei. Auch für Kapitalanleger besteht die Möglichkeit einer Musterklage nicht, denn ihnen stehen Ansprüche nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zu, welches bereits 2003 in Kraft getreten ist.

An welchen Gerichten kann mit der Musterklage verfahren werden?

Mit der Musterklage kann prinzipiell vor die Oberlandesgerichte gezogen werden. Welches Oberlandesgericht letztendlich zuständig ist, hängt von dem Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland ab.

Wird sich auf einen Vergleich geeinigt, so erhalten die Betroffenen Post vom Gericht mit den Einzelheiten zum Vergleich. Sie haben dann einen Monat Zeit, um sich für oder gegen den Vergleich auszusprechen.

Sind die Betroffenen mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zufrieden, so haben sie die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Die Vor- und Nachteile der Musterklage

Vorteile

Bislang gab es für Verbraucher eher geringe Erfolgsaussichten bei Masseschäden Ansprüche gegen Unternehmen zu stellen. Denn die Gerichte mussten für jeden einzelnen der Betroffen individuell den Schaden berechnen und daraus einen Anspruch ableiten. Diese Schwierigkeit soll mit der Musterklage behoben werden. Denn von nun an entscheidet das Gerichte über die wesentlichen Probleme, die für alle Betroffenen von Bedeutung sind, sodass andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden sind. Demnach ist davon auszugehen, dass Betroffene künftig schneller an ihren Schadensersatz gelangen und die Streitigkeiten früher beendet werden können.

Zudem ist die Musterklage für die Betroffenen kostenfrei, da die Verbraucherverbände die gesamten Kosten, auch bei verlorenen Streitigkeiten, übernehmen. Außerdem muss man kein Mitglied des Verbands sein und das Hinzuziehen eines Anwalts ist auch nicht notwendig.

Nachteile

Im Falle, dass keine Einigung erzielt wird, muss jeder Betroffene individuell klagen und hierfür auch die anfallenden Kosten selbst tragen. In dem folgenden Prozess müssen die Gerichte anhand des bereits ergangenen Urteils entscheiden.

Prinzipiell wird aber davon ausgegangen, dass die Unternehmen lieber die Sammelurteile hinnehmen und bezahlen, um damit einen weiteren Skandal zu vermeiden. Damit ein Vergleich zustande kommen kann, müssen 70 Prozent der Kläger damit einverstanden sein. In diesem Fall macht ein individueller Prozess keinen Sinn mehr.

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