Arbeitszeugnis rechtzeitig beantragen
Wenn Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung durch ihren Arbeitgeber wehren, haben Sie trotzdem Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Jedoch sollten Sie das Arbeitszeugnis rechtzeitig beantragen.
Beispiel anhand eines Gemeindearbeiters
Im zugrundeliegenden Fall hat ein Arbeitgeber einem Gemeindearbeiter gekündigt. Darauf erhob der Gemeindearbeiter Klage. Die Klage blieb erfolglos. Erst nach der gescheiterten Klage forderte er von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber verweigerte ihm das Arbeitszeugnis dabei stützte er sich auf eine Ausschlussfrist im Tarifvertrag.
Sechs Monate Anspruch im Öffentlichen Dienst
Gegen die Entscheidung des Arbeitgebers legte der Gemeindearbeiter Klage ein. Das Gericht entschied, dass sein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis nicht mehr besteht. Laut Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
Anspruch auch in einem Kündigungsschutzprozess
Das Arbeitsgericht entschied, dass das Zeugnis spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen sei. Der Arbeitnehmer hat auch in einem Kündigungsschutzprozess Anspruch auf das Arbeitszeugnis. Daher muss er sich nicht bis zum Ende des Prozesses mit einem Zwischenzeugnis abfinden.