Arbeit, Ausbildung und Steuern: Was ist neu in 2022?

Arbeit, Ausbildung und Steuern: Was ist neu in 2022?

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Arbeit, Ausbildung und Steuern: Was ist neu in 2022?

Im Jahr 2022 kommt es wieder zu Neuerungen im Steuerrecht. Ebenso gibt es beim Thema Arbeit neue Bestimmungen wie auch in der Ausbildung. Im Folgenden lesen Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen.

Der Mindestlohn für Auszubildende

Der angehende Azubi freut sich 2022 über eine höhere Vergütung seiner Leistung. Alle, die sich im nächsten Jahr und in folgenden für einen Beruf qualifizieren, profitieren von einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung. Wenigstens 585 Euro muss der Lehrherr nun pro Monat überweisen statt 550 Euro in 2021.

Für die folgenden Lehrjahre sind Aufschläge vorgesehen. Im zweiten Jahr steigt die Entlohnung um 18 Prozent, dann um 35, im vierten gar um 40 Prozent. Der Gesetzgeber will damit den stetig zunehmenden Beitrag unterstreichen, den die Auszubildenden zum Betriebsergebnis beitragen.

Zunächst gilt die Erhöhung nur für Auszubildende, wenn sie in einem Beruf arbeiten, der der Handwerksordnung unterliegt und in einem Unternehmen, das seine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz ausrichtet.

Außerdem sind die Beträge nur eine Mindestanforderung, die Tarifparteien können höhere Leistungen vereinbaren.

Wie bereits geschehen: Die Gebäudereiniger zahlen ab Januar zunächst bereits 830 Euro (vorher 810). im zweiten Jahr 965 (945) und im dritten Jahr der Ausbildung schließlich 1 125 Euro (zuvor 1 100).

Höhere Beträge in einzelnen Berufen bereits fix

Die Maler und Lackierer waren zwar schneller als der Bundestag, die erhöhten Vergütungen werden aber erst ab August wirksam. Nach 710 Euro in 2021 zahlt der Meister dem werdenden Anstreicher nun erst 740 Euro, erhöht dann auf 815 (von 780) und steigert sich endlich auf 980 Euro (945) im letzten Lehrjahr.

Die Mindestvergütung bezieht sich nicht auf Ausbildungen, die dem Landesrecht unterliegen. Sie gilt also nicht für Erzieher und reglementierte Berufe im Gesundheitsdienst wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden.

Übrigens kann der geprellte Junghandwerker eine Nachzahlung verlangen, wenn sein knausriger Chef die Mindestvorgaben nicht beachtet. Dessen übertriebene Sparsamkeit kann sogar eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen.

Dann droht dem Meister sogar ein Ordnungsgeld von 5 000 Euro. Das Berufsbildungsgesetz sollte ihm nämlich bekannt sein, denn es gilt bereits seit Januar 2020.

Der Minijob und das Finanzamt

Wie hinlänglich bekannt, unterliegen auch Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung dem Steuerrecht. Nicht von Belang ist, ob das Unternehmen seine Steuer der Minijob-Zentrale pauschal überweist oder eine individuelle Besteuerung nach Steuerklassen vereinbart wurde. Die Minijob-Zentrale informiert über alle Details des Anmeldeverfahrens und den Austausch der relevanten Informationen.

Der Corona-Bonus: Bis zu 1 500 Euro

Zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Corona-Bonus von bis zu 1 500 Euro, bleibt der Betrag bis zum 31.3.2022 steuerfrei. Danach endet die Steuerbefreiung für die Beihilfen.

Der steuerliche Freibetrag kann für jedes Arbeitsverhältnis nur einmal gewährt werden, kann aber in Raten erfolgen. Wurden in 2020 bereits 1 000 Euro ausgezahlt, bleiben für den Zeitraum bis März 2022 noch 500 Euro.

Sind Unterstützungsleistungen bisher ausgeblieben, kann der Arbeitgeber den Gesamtbetrag bis Ende März 2022 überweisen. Wichtig für den Minijobber: Der Corona-Bonus gehört nicht zu den regelmäßigen Einnahmen. Seine Auszahlung führt nicht zu einem Überschreiten der 450-Euro-Grenze.

Kost und Logis

Wer außerorts arbeitet, hat Anspruch auf Ersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung. Aber der Fiskus bleibt wachsam, denn in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind die Sachbezugswerte festgeschrieben, nach denen sich der Finanzbeamte richtet. Denn dem Montage-Arbeiter soll kein geldwerter Vorteil entstehen, wenn er in der Fremde seinen Aufgaben nachgeht.

Die Richtwerte beziehen sich auch auf vom Arbeitgeber betriebene Kantinen und Essensgutscheine. Ab 2022 gelten für das Frühstück pro Tag 1,87 und monatlich 56 Euro. Die Mittagsmahlzeit darf täglich mit 3,57 Euro gefördert werden, monatlich mit 107 Euro. Für den einzelnen Abend toleriert das Finanzamt dieselben Leistungen wie für den Mittag.

Auch der Grenzwert für Miete und Unterkunft erhöht sich. Im gesamten Bundesgebiet steigt er 2022 auf 241 Euro im Monat. Bekommt der Beschäftigte also ständig freie Unterkunft und Verpflegung, erhöht sich sein monatliches Brutto um 511 Euro (270 + 241 Euro), von dem er Steuern und auch Sozialabgaben zu entrichten hat.

Immer der Arbeit hinterher

In einer mobilen Arbeitswelt kommt es oft zu einem Umzug. Damit entstehen Kosten, die sich der Arbeitnehmer als Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung anrechnen lassen kann. Ein Single profitiert ab dem 1.4.2022 von einem Maximalbetrag von 886 Euro, bisher wurden 870 Euro akzeptiert. Jeweils 590 Euro (580) sind für Ehe- und Lebenspartner sowie den Nachwuchs vorgesehen.

In einem anderen Bundesland brauchen die Kinder oft Nachhilfe, um den Schulstoff aufzuarbeiten. Pro Kind können die Eltern ebenfalls ab dem 1.4.2022 die entsprechenden Kosten gegen Rechnung in ihrer Steuererklärung angeben.

Und wieder die Raucher!

Der blaue Dunst wird teurer, mal wieder. Der Verbraucher zahlt ab 2022 eine erhöhte Tabaksteuer, der Preis für 20 Zigaretten im Päckchen steigt um etwa 10 Cent. Auch die E-Zigaretten kommen nicht mehr davon. Ein Liquid von 10 Millilitern steigt durch den Steueranteil von fünf Euro nun auf 6,60 Euro.

Den Tabak für die Wasserpfeife belegt das Finanzamt nun mit einer zusätzlichen Steuer und stellt ihn im fiskalischen Sinn der Filterzigarette gleich. Inzwischen sind also alle Raucher vom Tabakmodernisierungsgesetz als Teil des Verbraucherrechts betroffen, dessen Tarife in den kommenden Jahren weiter ansteigen werden.

Hintergrund ist, dass das Rauchen unattraktiv werden soll: Verbraucherschutz durch erhöhte Steuersätze.

Mehr Teilhabe für behinderte Menschen

Der Bundestag will mit dem Teilhabestärkungsgesetz die Lebensumstände von Behinderten verbessern. Ab 2022 sollen die Arbeitsagenturen sie bei der Jobsuche unterstützen wie alle anderen auch und sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln.

Ein erweitertes Ausbildungs-Budget fördert Mitarbeiter in Behindertenwerkstätten, in einer Rehabilitation profitieren die Betroffenen von einer erweiterten Arbeitsförderung.

Assistenzhunde sind nun in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen erlaubt, digitale Gesundheitsanwendungen (Apps für Diabetiker, Angstgestörte oder angehende Nichtraucher) gehören nun zum Leistungskatalog für die medizinische Rehabilitation. Gleiches gilt für Kraftfahrzeughilfen für Berufstätige.

Neu eingerichtete „Einheitliche Ansprechstellen“ sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten der Betroffenen verbessern.

Höhere Freigrenzen, aber strengere Auflagen

Gutscheine oder Tankkarten vom Arbeitgeber bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 Euro (44 Euro) steuerfrei. Aber es gibt Unterschiede: Die Prepaid-Karten oder oder Gutscheine bleiben nur dann ohne Anrechnung, wenn sie sich auf genau bezeichnete Geschäfte oder Shoppingketten beziehen.

Kann der Arbeitnehmer die Boni überall einlösen, auf jedem x-beliebigen elektronischen Marktplatz, gelten sie nicht mehr als steuerfreier Zusatzlohn. Möglich bleiben aber der Essensgutschein und die bezuschusste Mahlzeit.

Bei der Steuer steigen die Einkommensgrenzen

Für sämtliche Steuersätze erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 1,17 Prozent als Ausgleich für die Inflationsrate in 2021. Damit will der Gesetzgeber die „kalte Progression“ verhindern. Diese bewirkt, dass die verbesserten Gehälter durch einen erhöhten Steueranteil wertlos werden.

Auch der Grundfreibetrag wird erhöht

In der Einkommenssteuererklärung für 2022 steigt der Grundfreibetrag auf 9 984 Euro für Ledige (plus 240 Euro), bei Verheirateten bleiben 19 968 Euro steuerfrei (2021: 19 488 Euro). Der Freibetrag ist identisch mit dem Existenzminimum, von dem das Finanzamt keinen Anteil verlangt. Die Verbraucher verfügen damit über mehr Geld in der Haushaltskasse.

Auf die selbe Höhe steigen die Grenzwerte für den Unterhalt naher Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung.

Auch die Eckwerte der Einkommenssteuer verschieben sich. Der Höchstsatz mit 45 Prozent greift erst ab einem Einkommen in Höhe von 277 826 Euro (274 613 Euro).

Der Kinderfreibetrag bleibt hingegen unverändert bei 8 388 Euro für jedes Kind.

Das Finanzamt führt eine Prüfung durch, ob das Kindergeld das Existenzminimum bereits abdeckt oder ob vielleicht der Kinderfreibetrag günstiger für das Elternpaar ist. Der Sachbearbeiter berücksichtigt den entsprechenden Betrag automatisch in seinem Steuerbescheid.

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