Die Rechtsschutzversicherung im ARAG Mietrecht und deren Mietrechtsschutz weist zwei Alternativen auf.

1. Zukünftiger Schutz: Greift nicht bei aktuellen Rechtskonflikten. Mietrechtsschutz mit Leistungen beginnt ab Vertragsbeginn.

2. Rückwirkender Schutz: Greift auch bei aktuellen Rechtskonflikten. Sofortleistung ohne Wartezeit.

Der klassische Mietrechtsschutz:

Rechtsschutz bei Konflikten mit dem Vermieter, den Nachbarn oder der Hausverwaltung.

In der Rechtsschutz ist enthalten:

– Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter
– Telefonische Beratung bei einem Anwalt
– Kostenlose Überprüfung der Nebenkostenabrechnung
– Vollständige Abdeckung der Prozesskosten durch alle Instanzen
– Mietrechtsschutz ist nicht nur auf Wohnungen beschränkt, gedeckt sind neben Mietern auch Pächter oder Eigentümer eines Grundstücks oder Hauses
– Mit eingeschlossen sind auch Garagen oder Fahrzeugabstellplätze, die zur Wohneinheit gehören
– Vermittlung eines Mediators um eine einvernehmliche Lösung zu finden

Wartezeit gilt für:

1. Drei Monate Wartezeit für:

a. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz;
b. Verwaltungs-Rechtsschutz;
c. Rechtsschutz im Zusammenhang mit einmaligen Erschließungs- und Anliegergaben;
d. Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren

2. Sechs Monate Wartezeit für Bauherren-Rechtsschutz

Abschluss der Rechtsschutz erfolgt:

a. Online

b. Bei einem Berater vor Ort

c. Telefonisch unter 0211 9890-1436

Die Rechtsschutz kann entweder telefonisch in Anspruch genommen werden oder online über ein Schadensformular.

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