Der Versicherte muss den Zugang der Krankmeldung beweisen. Geht die Krankmeldung demnach auf dem Postweg verloren, haben Arbeitnehmer stets das Nachsehen.
Gibt es Ausnahmen zu dieser Regel?
Wesentliche Ausnahmen von dieser Regelung gibt es tatsächlich nur in extrem seltenen Einzelfällen. Insbesondere dann etwa, wenn der Arzt selbst die Krankschreibung zur Krankenkasse sendet und dies gegenüber dem Patienten auch so verlauten lässt.
Auswirkungen
Geht die Krankmeldung der Krankenkasse nicht zu, entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld selbst beginnt in der Regel mit dem ersten Tag der Krankschreibung.
Voraussetzung ist aber die rechtzeitige Meldung der Krankheit gegenüber der zuständigen Krankenkasse. Ansonsten ruht der Anspruch. In der Regel haben Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit allerdings zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Bei Fragen rund ums Thema Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite!