Insolvenzvermeidung und außergerichtliche Schuldenbereinigung im Verbraucherinsolvenzverfahren

In dem außergerichtlichen Verfahren versuchen wir zusammen mit Ihnen einen Konsens mit Ihren Gläubigern zu finden.

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Individuelle Lösungen für jeden einzelnen Mandanten – Grundsätzlich lässt sich die anwaltliche Arbeit wie folgt darstellen:

1. Ermittlung einer für Sie tragfähigen monatlichen Gesamtrate (eine Rate für alle Gläubiger),
2. Feststellung und Bereinigung Ihrer Schulden in diesem Zusammenhang,
Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern, ggf. Nachverhandlung mit Ihren Gläubigern,
3. Erstellen eines außergerichtlichen Schuldenregulierungsplans,
Rechtlich einwandfreie Umsetzung der erarbeiteten Lösung,
4. Soweit erforderlich: Vorbereitung eines Insolvenzantrages (Regel- oder Verbraucherinsolvenz)

Leistungen im Überblick:

1. Direkte Anfrage über unser Sofortkontaktformular oder unserer telefonischen Erstauskunft,
2. Begutachtung der momentanen finanziellen Situation,
3. Telefonische Beratung und Hilfestellung bei der detaillierten Zusammenfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben (Selbstauskunft),
4. Übermittlung der Selbstauskunft,
5. Berechnung einer monatlichen Gesamtrate an Ihre Gläubigerschaft,
6. Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei (Mandatsübernahme),
7. Zusendung der Mandatsunterlagen an Sie persönlich,
8. Eingang Ihrer Vertragsunterlagen in unserer Kanzlei,
9. Sofortige anwaltliche Bearbeitung Ihres persönlichen Falles,
10. Keine langen Wartezeiten wie bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen.

Der erste Schritt in die außergerichtliche Schuldenbereinigungsphase. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist das Herzstück der Insolvenzvermeidung bei Privatpersonen.

In dem außergerichtlichen Verfahren versuchen wir zusammen mit Ihnen einen Konsens mit Ihren Gläubigern zu finden.

Einzelne Arbeitsschritte

1. Anlage und Dokumentation Ihrer eingereichten Unterlagen,
2. schriftliche Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern und Einleitung der außergerichtlichen Verhandlungen,
3. Mitteilung der Höhe der offenen Forderungen Ihrer Gläubiger,
4. erstellen eines, angepasst an Ihre persönliche Situation, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans,
5. auf der Grundlage dieses Planes wird jedem einzelnen Gläubiger ein Angebot unterbreitet, wie Ihre Schulden bereinigt werden können und sollen.

Verbraucherinsolvenz und Verbraucherinsolvenzverfahren – Der Ablauf der anwaltlichen Bearbeitung. Wir erarbeiten tragfähige Konzepte für Sie. Die Verhandlungsführungen mit Ihren Gläubigern übernehmen wir.

Tragfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang eine vernünftige Regulierung Ihrer Schulden durch für Sie tragbare monatliche Raten bzw. durch moderate Einmalzahlungen.

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist erfolgreich:

1. Ihre Gläubiger stimmen dem von uns erarbeiteten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu,
2. die Zahlung an die Gläubiger beginnt, die Zahlung wird von uns treuhänderisch an die Gläubiger weitergeleitet.

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert:

1. Einzelne Gläubiger stimmen den außergerichtlichen Einigungsversuchen nicht zu,
2. die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist gescheitern,
3. die Bedingungen können nachverhandelt werden,
4. sollten die Gläubiger immer noch ablehnend reagieren, wird die Privatinsolvenz eingeleitet,
5. der Insolvenzantrag wird gestellt.

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