Verbraucherrecht – Wenn das Fitnessstudio Probleme macht

Will ein Kunde in einem Fitnessstudio außerordentlich kündigen, gestaltet sich dies oftmals problematischer als man annehmen würde. Um sich hierbei dennoch durchzusetzen, muss man seine Rechte oftmals sehr genau kennen. Dieser Ratgeber soll einen kurzen Überblick über die Problematik geben und Ihnen helfen, langwierige Auseinandersetzungen mit dem Fitnessstudio zu vermeiden.

Will ein Kunde in einem Fitnessstudio außerordentlich kündigen, gestaltet sich dies oftmals problematischer als man annehmen würde.

Um sich hierbei dennoch durchzusetzen, muss man seine Rechte oftmals sehr genau kennen. Dieser Ratgeber soll einen kurzen Überblick über die Problematik geben und Ihnen helfen, langwierige Auseinandersetzungen mit dem Fitnessstudio zu vermeiden.

Schließt man einen Vertrag in einem Fitnessstudio ab, so hat dieser meist eine festgelegte Laufzeit. Grundsätzlich ist dies auch zulässig und ein Fitnessstudio darf auch langfristige Laufzeiten mit seinen Kunden vereinbaren.

Nach einem Urteil des BGH wird ein Fitnessstudiovertrag ähnlich eines Mietvertrages gesehen.

Der Kunde erwirbt das Recht im Rahmen der vertraglichen Laufzeit, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte, zu benutzen. Daher sollten Sie, wenn Sie einen Vertrag mit einer kürzeren Laufzeit möchten, mit dem Leiter der Studios sprechen und um eine kürzere Laufzeit bitten. In vielen Fällen lassen sich die Fitnessstudios hierauf ein.

Auch gibt es aufgrund der Vertragsfreiheit keine gesetzliche Preisbremse.

Fitnessstudios dürfen auch hohe Beiträge verlangen. Sollte Ihnen also der Preis nicht zusagen und das Fitnessstudio sich nicht auf einen niedrigeren Beitrag einlassen, so bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als sich eine Alternative zu suchen.

Viele fragen sich auch, ob der Vertrag nach Abschluss noch änderbar ist.

Grundsätzlich nein. Ein Vertrag, der geschlossen wurde, nachträglich zu ändern ist nur schwer möglich. Um einen Vertrag nachträglich zu ändern bedarf es dem Einverständnis beider Parteien. Daher empfiehlt es sich vor Vertragsschluss etwaig unerwünschte Klauseln, wenn möglich, streichen zu lassen.

Sollten sich beide Parteien allerdings nachträglich auf eine Abänderung einlassen, so muss die aus Beweisgründen unbedingt schriftlich durch Unterschrift beider Parteien und mit Datum passieren.

Was ist mit dem Haftungsausschluss in den Fitnessstudios?

Das die neuen Turnschuhe, die man eben zum Duschen ausgezogen hat Füße bekommen und sich davon machen, ist kein allzu seltener Fall in den Fitnessstudios. Viele Fitnessstudios versuchen sich bei Diebstahl durch die Aufhängung von Schildern wie „keine Haftung für Wertgegenstände“ vor den Kabinen aus der Misere zu ziehen. Jedoch kann ein Fitnessstudio seine Haftung nicht immer und in jedem Fall ausschließen.

Handelte das Fitnessstudio nämlich besonders fahrlässig, so kann es seine Haftung nicht ausschließen. Wurden Trainingsgeräte beispielsweise nicht ordnungsgemäß gewartet und daraufhin verletzt sich ein Kunde, so kann sich das Fitnessstudio nicht auf seinen Haftungsausschluss berufen.

Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn Umkleidekabinen besonders leicht zugänglich für Menschen von außerhalb sind, durch ein geöffnetes Fenster zum Beispiel. Ob ein Fitnessstudio trotzt Haftungsausschluss also haftet ist Einzelfallbezogen.

Gerade nun in Zeiten von Corona ein bekanntes Bild, die Studios haben geschlossen und der Beitrag wurde aber schon bezahlt oder wird weiter abgebucht. Allerdings kommt eine solche Schließung nicht erst jetzt vor.

Doch was soll man tun, wenn das Fitnessstudio plötzlich schließt?

Sollte eine Öffnung des Studios nicht möglich sein, so müssen Sie in einem Schreiben dazu auffordern, das gezahlte Geld zurückzufordern. Im selbigen Schreiben sollten Sie auch darauf hinweisen, dass sie rechtliche Schritte einleiten werden und Strafanzeige erstatten sollten Sie ihr Geld nicht zurückerhalten.

Und wie ist das mit dem Widerrufsrecht?

Grundsätzlich steht Ihnen bei persönlich und vor Ort geschlossenen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Da dies allerdings die häufigste Art ist, wie ein Vertrag in einem Fitnessstudio zustande kommt sieht es hier mit dem 14 tägigen Widerruf schlecht aus.
Anderes gilt bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen wurden oder über andere Telekommunikationsmittel.

Doch für die meisten von großer Bedeutung ist die ordentliche Kündigung eines Vertrages.

Sollten Sie ihren Vertrag im Fitnessstudio kündigen wollen, so ist Ihnen anzuraten, dies schriftlich per Einschreiben mit Rückschein vorzunehmen. Mit dem Rückschein ist nämlich im Zweifel genau nachvollziehbar, wann die Kündigung der anderen Partei zugegangen ist.

Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen sollten Sie die Kündigung zusätzlich noch als Fax und als PDF Dokument per Mail versenden.

Sollten Sie eine Kündigungsfrist gesetzt haben und sich das Studio mit einer anderen Frist an Sie zurückwenden, müssen Sie der genannten Frist widersprechen und dem Studio eine Kopie Ihres Vertrages zukommen lassen, sodass auch ihrem Vertragspartner ersichtlich werden kann wann Vertragsbeginn war und wie Sie auf ihre Kündigungsfrist kommen.

Weiterhin sollten Sie die damals unterschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen und ausdrücklich auf das dort vereinbarte hinweisen.

Sollten Sie zwischenzeitlich ihren Vertrag pausiert haben, so werden die pausierten Monate an die Laufzeit angerechnet. Der Kündigungstermin verschiebt sich damit auch nach hinten. Dies ist allerdings nur die Regel, auch kann es sein, dass in den AGBs geregelt wird, dass die pausierten Monate nach der Kündigung hinten drangehängt werden.

Ein Blick in den Vertrag verschafft hier Klarheit. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ist es ratsam in jedem Fall zu dem ursprünglichen früheren Zeitpunkt zu kündigen. Sollte sich das Kündigungsdatum nach hinten verschoben haben ist die Kündigung aber dennoch rechtzeitig zugegangen und wirksam.

Problemkinder stellen allerdings häufig die außerordentlichen Kündigungen dar.

Grundsätzlich kann man auch Fitnessstudioverträge unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich Kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn es zu Störungen und Problemen im Vertragsverhältnis kommt. Um allerdings wirksam zu kündigen müssen Sie vorher eine Frist setzen und dem Vertragspartner die Chance geben das Problem zu lösen.

Diese Frist muss auch angemessen sein, so muss dem Vertragspartner genügend Zeit gegeben werden das Problem auch beheben zu können. Es dürfen also keine utopischen Anforderungen gestellt werden. Man sollte auch darauf achten, wenn man eine außerordentliche Kündigung aufgrund vertraglicher Probleme aussprechen möchte, dies zeitnah geschehen sollte.

Vertragliche Probleme und Gründe können sein:

– Preiserhöhung
– Fitnessstudio ist nicht nutzbar
– Fitnessstudio ist nur einschränkbar nutzbar, wegen Bauarbeiten
– erhebliche Änderungen der Öffnungszeiten
– nachlassender Service oder fehlende Wartung der Geräte
– Kurswegfall
– Wegfall der Kinderbetreuung
– Betriebsferien ohne vorherigen Hinweis im Vertrag
– Umwandlung eines Damenstudios in ein gemischtes Studio
– fehlerhafte Abbuchungen auf dem Bankkonto
– Lastschrifteinzug trotz Widerruf der Bankeinzugsermächtigung

Zu beachten ist, dass in manchen Fällen eine vorherige Fristsetzung nicht nötig ist und sofort gekündigt werden kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist in jedem Fall aber eine Einzelabwägung, bei der jeweils die Interessen beider Parteien Rücksicht finden müssen.

Ein solcher wichtiger Grund liegt allerdings immer dann vor, wenn:

– Sie dauerhaft erkranken und es Ihnen aufgrund der Krankheit nicht möglich ist Sport in dem
Fitnessstudio zu betreiben.
– das Vertrauensverhältnis enorm gestört wurde und daher auch für die Zukunft vollständig verloren
gegangen ist.

Dies kann dann der Fall sein, wenn es zu Streitsituationen mit Angestellten des Studios kommt und Sie erheblich beleidigt werden oder Ihnen gedroht wird.

Aber auch wenn Sie durch Angestellte bestohlen wurden. Allerdings auch dann, wenn Kameras rechtswidrig zur Überwachung eingesetzt werden, z.B in den Umkleideräumen.

– das Studio vollständig und dauerhaft schließt

Aber gibt es auch Fälle, in denen eine Kündigung nicht möglich ist?

Natürlich, nicht jeder Umstand, der in ein Leben Einzug findet, berechtigt Sie auch den Vertrag zu kündigen. So haben Sie zum Beispiel kein Sonderkündigungsrecht, wenn sich Ihre finanzielle Situation verschlechtert oder das Studio den Inhaber wechselt. Auch wenn nun einzelne Geräte nicht mehr im Studio vorhanden sind ist dies kein Kündigungsgrund.

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