Schon im vergangenen Jahr untersagte das Amtsgericht (AG) München einem Umzugsunternehmen, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des vom Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat es ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Das Urteil ist nun rechtskräftig und hat damit besondere Bedeutung.
Kann eine Äußerung unterschiedlich gedeutet werden, ist derjenige, der die Äußerung in einer Veröffentlichung wiedergibt, verpflichtet, die eigene Deutung der Äußerung durch einen Interpretationsvorbehalt kenntlich zu machen. Wenn dies nicht geschieht, ist er zum Unterlassen verpflichtet, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Allgemein gilt, dass für gängige Zahlungsarten keine extra Kosten für den Verbraucher anfallen dürfen. Trotz dieser Regelung erhob eine Anbieterin von Flixbus bei der Zahlungsart „Sofortüberweisung“ und „Paypal“ extra Entgelte. Das Landgericht München entschied, dass sie dies zu Unrecht tat.
Die gesetzliche vorgeschriebene Schriftform für die Einlegung einer Beschwerde wird nicht eingehalten, wenn das Gericht per Email vom Beschwerdeführer eine Bilddatei von dem Schriftstück bekommt.
Bei der SCHUFA handelt es sich um eine Auskunftdatei, die darüber Aufschluss gibt, wie kreditwürdig ein Endverbraucher ist. Über jede Person werden im Hintergrund Informationen über ihr Zahlungsverhalten analysiert. Anhand dieser Informationen setzt sich ein Prozentwert zusammen, der besagen soll, wie vertrauenswürdig, zuverlässig und kreditwürdig der Verbraucher ist.