Schlagwort: ZPO
Prozessfinanzierung – Begriff und Vorteile
Eine Prozessfinanzierung oder Prozesskostenfinanzierung heißt, dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht der Kläger tragen muss. Sie werden von Außenstehenden übernommen, die das als Geschäftsmodell betreiben. Es werden alle anfallenden Kosten wie die Gerichts- und Anwaltskosten oder Sachverständige (einschließlich deren Auslagen) durch einen Prozessfinanzierer bezahlt.
Bilddateien im täglichen Prozessalltag
Die gesetzliche vorgeschriebene Schriftform für die Einlegung einer Beschwerde wird nicht eingehalten, wenn das Gericht per Email vom Beschwerdeführer eine Bilddatei von dem Schriftstück bekommt.