Schlagwort: Verrechnung
Verrechnungsmöglichkeit des Vermieters mit Betriebskostenguthaben?
Leistet ein Mieter auf die Betriebskosten Vorauszahlungen, so muss der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB jährlich darüber abrechnen. Haben die Vorauszahlungen des Mieters nicht ausgereicht, um die angefallenen Nebenkosten vollständig abzudecken, so muss er den fehlenden Betrag nachzahlen. Hat der Mieter dagegen zu viel vorausgezahlt, erhält er ein entsprechendes Guthaben. Darf der Vermieter dieses Guthaben einbehalten, um damit die laufende Miete zu tilgen?
Probezeit – Habe ich da schon einen Urlaubsanspruch?
Ein Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ist immer mit vielen Neuheiten verbunden. Gerade in der Probezeit sind sich viele Arbeitnehmer daher nicht immer sicher, welche Rechte sie in dieser Zeit haben.
Mietrecht – Die Mietkaution im Insolvenzverfahren. Wem steht die Mietkaution zu?
Aus insolvenzrechtlicher Sicht interessieren uns in diesem Rechtsratgeber explizit die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf die Mietkaution. Nach den Vorschriften der §§ 80, 81 InsO geht mit Insolvenzeröffnung die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über.