Schlagwort: Undank
Vorweggenommene Erbfolge im Erbrecht – Widerruf einer Schenkung wegen „groben Undanks“
Die Erklärung, eine Schenkung werde wegen groben Undanks widerrufen, muss nicht begründet werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.