Schlagwort: Tattoo
Verwaltungsrecht und öffentlicher Dienst – Rückentattoo hindert Bewerber, Polizist zu werden
Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschieden. |
Polizeianwärter wehrt sich und bekommt vor dem Verwaltungsgericht recht
Kurioses aus der Rechtsprechung. Tattoo und Beamtenstatus. Schließt sich dies aus? Ein Beitrag aus der Rubrik Alltag in Verwaltungsbehörden.