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Schlagwort: Schimmel

Schimmelbefall als Problem im Mietrecht – Schimmelbefall und Schadensverhütung. Was dem...

Bei einem Gebäude aus den 1960iger Jahren sind – trotz erfolgter Sanierungsmaßnahmen (hier: im Jahr 2009) – hinsichtlich der Schadensempfindlichkeit und seiner Anfälligkeit für Schimmelbefall höhere Anforderungen an das Nutzerverhalten zu stellen als bei einem Neubau. Der Mieter ist hier zu einem Wohnverhalten verpflichtet, das diesem konkreten Gebäudezustand Rechnung trägt. Dazu zählen ein ausreichendes Lüften und Beheizen sämtlicher Räume und eine schadensverhütende Möblierung. So hat es das Landgericht (LG) Hanau entschieden.

Mietminderung im Schimmelfall – Wie vorgehen? Was geltend machen?

Schimmel in den vier Wänden ist leider kein seltener Gast. In einer Mietwohnung berechtigt er in vielen Fällen sogar dazu die Miete zu mindern. Doch Schimmelpilz ist nicht gleich Schimmelpilz, nicht alle Vertreter dieser Art sind in der Lage auch Innenräume als ihr Habitat in Anspruch zu nehmen. Allerdings haben ein Zehntel der bekannten Arten eine äußerst toxische Wirkung. Dies bedeutet sie sind gesundheitsgefährden, wenn sie in Kontakt mit solch einem Schimmelpilz kommen. Weswegen ein solcher Pilzbefall in den Wohnräumen ein enormes gesundheitliches Risiko darstellt.

Mietminderung: Voraussetzungen und Mietminderungshöhe

Eine Mietminderung ist wegen verschiedener Mängel sogar bis zu 100 % möglich. In anderen Fällen war eine Minderung der Mietzahlung um 33 % wegen einer Schimmelbildung, Feuchtigkeit in der Wohnung, aufgebrochenem Laminat und fehlender Verfliesung des Balkons möglich.

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