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Schlagwort: Nutzungsentschädigung

Verkehrsrecht & Verkehrsunfall – Zur Nutzungsausfallentschädigung. Porsche-Fahrer muss mit Ford Mondeo...

Ist einem Unfallgeschädigten während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs die Nutzung eines Zweitwagens möglich und zumutbar, besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung gegen den Schädiger. Bei Beschädigung eines Porsche 911 ist die Nutzung eines Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stellt einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Zur Schadensberechnung im VW-Dieselskandal

VW muss für Dieselfahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung haften. Hiernach muss VW den Betroffenen den aus der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung resultierenden Vermögensschaden ersetzen. Den Betroffenen steht es dem nach zu, so gestellt zu werden, wie es der Fall wäre, hätten sie das betroffene Fahrzeug nicht erworben. Dies bedeutet: Betroffene können die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen und müssen hierfür das Fahrzeug an VW zurückgeben.

Nutzungsschaden bei einer Gewerbemiete

Die Nutzungsentschädigung soll die wegfallende Miete ersetzten und wird jeden Tag geschuldet, in dem die Räume nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht geräumt...

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