Schlagwort: Anwaltskosten
Prozessfinanzierung – Begriff und Vorteile
Eine Prozessfinanzierung oder Prozesskostenfinanzierung heißt, dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht der Kläger tragen muss. Sie werden von Außenstehenden übernommen, die das als Geschäftsmodell betreiben. Es werden alle anfallenden Kosten wie die Gerichts- und Anwaltskosten oder Sachverständige (einschließlich deren Auslagen) durch einen Prozessfinanzierer bezahlt.