Schlagwort: Annahme
Ausschlagen des Erbes nach Annahme. Möglich? Und wie?
Das Erbe kann grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. Nach Ablauf der Frist wird man Erbe mir allen Rechten und Pflichten. Allerdings kann man ein angenommenes Erbe gemäß §§ 1956, 1954, 119 BGB anfechten. Dafür muss ein Anfechtungsgrund vorliegen. Ein Anfechtungsgrund könnte beispielsweise die Unkenntnis von der Überschuldung des Erblassers sein. In dem Fall könnten man die Annahme des Erbfalls wegen Irrtums anfechten.