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Schlagwort: Änderungen zum Arbeitsrecht

Lockerungen im Arbeitsrecht und am Arbeitsplatz 2022

Ab dem 20.03.2022 fallen viele Vorschriften zum Schutz vor Corona weg. Sie waren mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlassen worden und betrafen im Arbeitsrecht die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die Pflicht, den Beschäftigten zum Schutz vor Covid die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, wenn diese möglich ist. Diese Vorschriften gelten bis zum 19.03.2022 und sollen dann nach einer gemeinsamen Entscheidung von Bund und Ländern wegfallen, wenn die Belegungssituation in den Krankenhäusern beherrschbar erscheint.

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