Schlagwort: Abnahme
HOAI Leistungsphase 9 – Leistungen können stillschweigend abgenommen werden
Die stillschweigende Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Bauherr nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistung rügt. Leistungen der Objektbetreuung werden nach Ablauf einer sechsmonatigen Prüffrist nach dem Ende der Leistungsphase 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) konkludent abgenommen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit rechtskräftiger Entscheidung festgestellt.
HOAI Leistungsphase 9 – Leistungen können stillschweigend abgenommen werden
Die stillschweigende Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Bauherr nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistung rügt.