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Schlagwort: Abfindung in der Insolvenz

Insolvenzrecht – Insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs

Als Trennlinie zwischen den Forderungen, die als Masseverbindlichkeiten vorweg zu befriedigen sind, und Insolvenzforderungen ist nach allgemeiner Ansicht, ob der Rechtsgrund der Entstehung der Forderung im Augenblick der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war. Das ist dann der Fall, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand vor der Verfahrenseröffnung materiell-rechtlich abgeschlossen war.

Abfindungsanspruch als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit

Für die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen ist der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem die Forderung begründet wurde. Trennlinie zwischen den Forderungen, die als Masseverbindlichkeiten vorweg zu befriedigen sind, und Insolvenzforderungen ist nach allgemeiner Ansicht, ob der Rechtsgrund der Entstehung der Forderung im Augenblick der Verfahrenseröffnung bereits gelegt war.

Insolvenz- und Masseverbindlichkeit

Leitsatz des Gerichtsurteils: Gericht:Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 4. KammerEntscheidungsdatum:19.04.2017Aktenzeichen:4 Sa 329/16 Allgemeine Ausführungen

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