Schlagwort: § 138 BGB
Verbraucherschutz im Darlehensvertrag – Mithaftung für den Autokredit des „Ex“?
In guten Zeiten macht man sich häufig wenig Gedanken über die Konsequenzen einer Unterschrift. Wird man dann beim Wort genommen, kann es existenzbedrohend werden. So geschah es auch im Fall einer jungen Frau, über den das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden hat.