Was für Rechte hat der Mieter? Ein Überblick über Ihre Rechte aus Mietersicht
Der größte Teil von uns hat sich schon mal in ihrem Leben, wenn nicht sogar gerade, in der Situation befunden, dass sie in einer Wohnung zur Miete gewohnt haben. Doch was für Rechte stehen einem als Mieter eigentlich zu? Ein kurzer Rat kann schon helfen um anfängliche, oder auch spätere Unklarheiten von Anfang an zu beseitigen.
Haustiere
Der Mensch liebt seine flauschigen Begleiter, doch häufig ist es unklar, inwieweit ein Haustier mitgenommen werden darf in die neue Wohnung oder ob ein angeschafft werden dürfte. Grundsätzlich muss die Haltung eines Haustieres im Einverständnis mit dem Vermieter erfolgen, anders Verhält es sich mit Kleintieren, welche auch ohne Einverständnis gehalten werden dürfen.
Mitbewohner
Manch einer will vielleicht kein Haustier bei sich aufnehmen, aber dennoch in Gesellschaft wohnen. Die Aufnahme eines Mitbewohners bedarf wiederum auch der Zustimmung des Vermieters, wird dies heimlich getan kann sogar die Kündigung drohen. Dieses Zustimmungserfordernis entfällt lediglich bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern. In Ausnahmen hat der Mieter auch einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters.
Wohnungseinrichtung und Gestaltung
Bezüglich der Einrichtung und dekorativen Gestaltung einer Wohnung, darf der Vermieter den Mieter nicht einschränken und muss ihm Gestaltungsfreiraum gewähren.
Besucher
Hat man seine Wohnung dann nach seinem Ermessen eingerichtet, kommt auch die Zeit, in der man Freunde oder Familie zu sich einladen möchte. Dies steht dem Mieter auch zu, er darf Besuch zu sich einladen und brauch dafür keine Zustimmung. Insbesondere steht dem Mieter das alleinige Hausrecht zu und er darf entscheiden, wer die Wohnung betreten darf. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Vermieter wohl das Recht hat die Wohnung in periodischen Abständen zu besichtigen, jedoch mit vorheriger Absprache und Zustimmung des Mieters.
Hausrecht des Mieters nach der Kündigung
Das Hausrecht des Mieters besteht auch noch nach der Kündigung, bis zur Wohnungsübergabe. Jedoch muss der Mieter nach Absprache dem Vermieter einräumen die Wohnung Zwecks Besichtigung betreten zu lassen, sodass dieser entsprechende Nachmieter suchen kann. Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter auch Anspruch auf die Rückzahlung seiner Mietkaution.
Mietkaution
Die Mietkaution wird regelmäßig gefordert und dient als Sicherheit für den Vermieter. Die Grenze der Kaution bilden maximal drei Nettokaltmieten gem. § 551 BGB. Der Mieter kann diese Kaution in drei Monatsraten bezahlen, die erste Rate wird hierbei fällig mit Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter hat ferner die Pflicht, das Geld als Spareinlage mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist und üblichen Zinsen anzulegen.
Maklergebühren
Bei der Suche nach dem perfekten Mieter wenden sich viele Vermieter an einen Makler, die Kosten dieses Maklers trägt derjenige, der den Makler beauftragt hat nach § 2 des Gesetzes zur Wohnraumvermietung. Der Mieter hat hier keine Maklergebühren zu bezahlen, falls er dies doch tut kann er sich diese über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückholen.
Minderung wegen Mangel
Stellt sich heraus, dass die vermeintlich perfekte Wohnung doch nicht so perfekt ist und ein Mangel iSd § 536 BGB aufweist kann die Miete gemindert werden. Um diesen Anspruch auch ohne Komplikationen durchzusetzen ist anzuraten, sich juristischen Rat zu holen.