Rechtliche Änderungen während der Coronakrise

Die derzeitige Coronakrise hält die Welt weiter in Atem. Vieles hat sich seit dem Ausbruch der Pandemie bereits verändert. Nahezu jeder Bürger und jede Bürgerin bemerkt Veränderungen im ganz privaten Leben.

Doch welche rechtliche Änderungen gehen mit Covid-19 einher?
Was tut sich im Mietrecht und im Reiserecht?
Besonders auf diese beiden Aspekte wird der folgende Artikel genauer eingehen und die Bedeutung der rechtlichen Änderungen kurz erläutern.

Veränderungen im Mietrecht während der Pandemie aufgrund von Corona
Aufgrund des Verlustes von Arbeitsplätzen oder aufgrund von Kurzarbeit und vorübergehenden Verdienstausfällen waren in den letzten Monaten viele Mieterinnen und Mieter nicht mehr in der Lage, ihre Miete pünktlich und in voller Höhe zu bezahlen.

Die Politik reagierte hier schnell und hob das Sonderkündigungsrecht der Vermieterinnen und Vermieter nach zwei ausgebliebenen Monatsmieten vorübergehend auf.
Sofern es Mieterinnen und Mietern möglich ist, glaubwürdig und begründet darzulegen, dass der finanzielle Engpass aufgrund der Krise mit Covid-19 entstanden ist, steht es jenen Mieterinnen und Mietern zu, die Miete zu stunden.

Eine Stundung bedeutet nicht, dass die Miete nicht mehr fällig wird, sondern lediglich, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden kann. Dies ist in einer mit dem Vermieter oder der Vermieterin vereinbarten Ratenzahlung möglich.

Die hier beschriebene Veränderung im Mietrecht ist sowohl für private Mieterinnen und Mieter, als auch für gewerbliche Mieterinnen und Mieter gültig. Es machten in den letzten Wochen und Monaten bereits einige Unternehmen von ihrem Recht Gebrauch, die Mieten für ihre Geschäftsräume zu stunden.

Veränderungen im Reiserecht

Auch das Reiserecht war in den vergangenen Wochen immer wieder Thema der öffentlichen Diskussion. Es haben sich einige Veränderungen ergeben. Wichtig scheint während der Coronakrise vor allem, dass Reisewillige ihre Rechte bei einem Ausfall einer Reise kennen und diese auch bereit sind einzufordern.

Zahlreiche Reisen und vor allem Flüge wurden aufgrund er Coronakrise von den Veranstaltern storniert. Der Ärger und die Enttäuschung bei allen Urlauberinnen und Urlaubern, die auf ihre lang ersehnte Reise verzichten mussten, war verständlicherweise groß.

Hinzu kam leider häufig noch die Nachricht vom Veranstalter, dass das Geld nicht erstattet werden kann, sondern lediglich die Ausstellung eines Gutscheins erfolgen wird, welcher zu einer späteren Urlaubsreise berechtigt.

Verständlicherweise ist dies für die Urlauberinnen und Urlauber auch in Zeiten von Corona nur eine sehr unzufriedenstellende Lösung. Gerichte bestätigten sehr aktuell, dass es das Recht der Urlauberinnen und Urlauber ist, ihr Geld komplett erstattet zu bekommen. Auch wenn sich die Reiseveranstalter zunächst einmal sträuben sollten, so ist es für die Kundinnen und Kunden unbedingt ratsam, hier hartnäckig zu bleiben und auf dem Recht der Erstattung zu bestehen.

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