OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Reisekostenerstattung trotz Niederlassung der Sozietät am Ort des Prozessgerichts
Reisekosten eines Anwalts zum Termin sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt seinen Sitz an einem anderen Ort hat, zugleich aber Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem heute veröffentlichten Beschluss klar.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.03.2020, Az. 18 W 32/20