OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

Reisekostenerstattung trotz Niederlassung der Sozietät am Ort des Prozessgerichts

Reisekosten eines Anwalts zum Termin sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt seinen Sitz an einem anderen Ort hat, zugleich aber Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem heute veröffentlichten Beschluss klar.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.03.2020, Az. 18 W 32/20

Fragen zum Thema? Dann nutze jetzt unser Kontaktformular:

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.