Enterbung – Begriff, Voraussetzungen und Besonderheiten

Eine Enterbung bedeutet, dass der Erblasser legitime Erben vom Nachlass ausschließt. Das können der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister und weitere Verwandte sein. Diesen entzieht der Erblasser das Erbrecht. Er muss diesen Schritt nicht begründen. Allerdings haben die Betroffenen nach dem Enterben dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil von 50 % des gesetzlichen Erbes. Bei bestimmten Vergehen, die strafbewehrt sind, oder auch bei Versäumnissen (vorsätzliche Vernachlässigung des Erblassers) ist es möglich, auch den Pflichtteil bei der Enterbung auszuschließen.

Die Mietminderung per E-Mail – Geht das?

Im Ernstfall kann ein Unterlassen der Anzeige zu einer Schadensersatzpflicht führen, sofern sich die Mietsache weiterhin verschlechtert. Anzeige des Mangels Die Anzeige des Mangels gewährt dem Vermieter nämlich die Möglichkeit den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache wiederherstellen zu können.

Neues aus dem Fachbereich Sozialrecht

Hartz IV - Sozialleistungen für rechtswidrige Weiternutzung einer Wohnung? Kosten, die einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Vollstreckungsschutzverfahren entstehen, weil er seiner Verpflichtung zur Räumung seiner Mietwohnung nicht nachkommt, können nicht als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden. Gericht: Sozialgericht...

Schufa darf Daten nur zeitlich begrenzt speichern – Das ist NEU im Staate SCHUFA

Schufa speicherte Daten über Insolvenz des Klägers Gegen die Schufa geklagt hatte ein ehemaliger Insolvenzschuldner, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war, das im März 2020 durch einen Beschluss des Insolvenzgerichts rechtskräftig aufgehoben wurde. Im amtlichen Internetportal wurden diese Daten gemäß § 3 InsoBekV...

Insolvenzrecht – Zur rechtlichen Einordnung jährlicher Sonderzuwendungen als Masseverbindlichkeit

Wir merken uns: Unter welchen Voraussetzungen jährliche Sonderzuwendungen als Masseverbindlichkeiten iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO anzusehen sind, hängt vom Zweck der Sonderzuwendung ab. 1.) Mit einer Sonderzuwendung kann die vom Arbeitnehmer im Bezugszeitraum erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich honoriert werden. Der Anspruch auf...

Erbrecht & Vorsorge” – Die Vorsorgevollmacht – Begriff, Voraussetzungen und Besonderheiten.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, jemand anderen zu beauftragen, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Es ist also eine Art vorsorglicher Vollmacht, die nur dann greift, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen und seinen Willen zu äußern. So lange der Vollmachtgeber bei klarem Verstand ist und seinen Willen selbst äußern kann, greift diese Vollmacht nicht.

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Markenanmeldung – Was Du wissen musst und was wichtig ist!

Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung haben, die Sie durch das Markenrecht schützen lassen möchten, müssen Sie zuerst eine ausführliche Recherche durchführen, um festzustellen, ob ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert, das bereits Markenschutz genießt.

Pressemitteilung – Corona-Pandemie Keine Hochzeits­feier wegen Corona: BGH klärt Streit um Saalmiete

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit seinem Urteil vom 2. März 2022 unter dem Az. XII ZR 36/21 zur Frage, ob Mieter der Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier die vereinbarte Miete auch dann zahlen müssen, wenn die Feierlichkeit wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann.

Kündigung erhalten? Was nun? – Vorgehensweise bei erhaltener Kündigung

Im Rahmen einer Kündigung gibt es immer gewisse Punkte, die man unbedingt beachten sollte. Nur so kann man sich allen Auswirkungen bewusst sein und böse Überraschungen vermeiden. Dies trifft sowohl auf arbeitnehmerseitige- als auch arbeitgeberseitige Kündigungen zu.