Verbraucherschutz im Darlehensvertrag – Mithaftung für den Autokredit des „Ex“?

In guten Zeiten macht man sich häufig wenig Gedanken über die Konsequenzen einer Unterschrift. Wird man dann beim Wort genommen, kann es existenzbedrohend werden. So geschah es auch im Fall einer jungen Frau, über den das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden hat.

(Freie) Meinungsäußerung – Persönlichkeitsrechte von transsexuellen Frauen

Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt vor, wenn nach umfassender Würdigung unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes der Äußerung der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Transfrau gegenüber dem Recht auf Meinungsäußerung der Presse oder des Netzwerknutzers überwiegt. In seinen heutigen Entscheidungen hat das LG eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts teilweise verneint und teilweise bejaht. 

Fragen zur Mieterhöhung? – Worauf kommt es an aus Vermieter und aus Mietersicht?

Des einen Freud, des anderen Leid. Kaum ein anderes Thema ist in Deutschland aktuell umstrittener und sorgt für soviel Zündstoff. Mieterhöhungen sind, gerade in Zeiten von sowieso schon sehr hohen Mietpreisen, für Mieter oftmals eine Hiobsbotschaft. Nichtsdestotrotz heben viele Vermieter die Miete regelmäßig an. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Bei vielen ist es der Wunsch nach mehr Rendite und andere versuchen ausgeführte Sanierungen auf die Mieter umzulegen. Was es dabei zu beachten gibt erfahren Sie hier.

Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung – Mehrere Vermieter müssen gemeinsam klagen

Die erfolgreiche prozessuale Geltendmachung des Anspruchs auf Zustimmung zur Vergleichsmietenerhöhung erfordert im Fall einer Vermietermehrheit, dass sämtliche Vermieter klagen. Das sagt das Landgericht (LG) Berlin.

Aufnahme von Flüchtlingen: Kein Anspruch des Mieters auf Zustimmung zur Untervermietung

| Die Aufnahme von Flüchtlingen stellt kein mieterbezogenes berechtigtes Interesse dar, sondern ein (Fremd-)Interesse Dritter. Dieses Interesse ist auch nicht nachträglich entstanden, weil es bereits vor Mietvertragsabschluss Flüchtlinge – auch ukrainische – gab. So sieht es das Amtsgericht (AG) München. | Das war geschehen Der Mieter begehrte von...

Erbschein: Wer zahlt die Kosten für ein grafologisches Gutachten?

| Ob ein handschriftliches Testament vom Erblasser stammt oder nicht, ist oft umstritten. Helfen kann in solchen Fällen ein grafologisches Gutachten. Doch wer muss dessen Kosten tragen? Mit dieser Problematik hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg nun befasst. | Stammte das Testament vom Erblasser? Nach dem Tod des...

Formerfordernis: Planungsmangel mangelhaft beseitigt: Erneute Mangelrüge erforderlich

| In einem Fall des OLG Frankfurt hatte ein Planer einen Planungsmangel begangen. Er musste diesen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist beseitigen. Dabei verursachte er erneut einen Planungsmangel. Dies führte zu einem Schaden von ca. 1,6 Mio. Euro. Diese verlangte der Bauherr als Schadenersatz....

HOAI Leistungsphase 9 – Leistungen können stillschweigend abgenommen werden

Die stillschweigende Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Bauherr nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistung rügt. Leistungen der Objektbetreuung werden nach Ablauf einer sechsmonatigen Prüffrist nach dem Ende der Leistungsphase 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) konkludent abgenommen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit rechtskräftiger Entscheidung festgestellt.

Zur Statusfeststellung eines GmbH – Geschäftsführers hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht

Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (§ 7 I SGB IV).

Insolvenzrecht – Zur Haftung des Strohmann-Geschäftsführers in der GmbH

Auch ein Geschäftsführer, der als Strohmann fungiert, die Wahrnehmung seiner Kompetenzen Dritten überlässt und sich um die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter der Gestaltung nicht kümmert, haftet wegen der Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und nimmt die Nichtabführung (im Sinne bedingten Vorsatzes) zumindest in Kauf.