Neues aus der Rechtsprechung: Verbraucherrecht

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Amtsgericht München: Abschleppkosten können in einer angemessenen Höhe gerichtlich festgelegt werden

Wer falsch parkt riskiert auch die Abschleppung des Fahrzeuges. Es kostet nicht nur Zeit, sein Fahrzeug wiederzuerlangen, sondern auch Geld. Abschleppunternehmen stellen des Öfteren hohe Rechnungen aus. Doch das Amtsgericht München hat nun bei einem Verfahren gegen eine junge Frau festgelegt, dass Abschleppunternehmen, nicht Preise in utopischer Weise einfach festlegen können.

Normalerweise wird der Preis durch den Wettbewerb reguliert. Bei Abschleppunternehmehen geschieht dies oft nicht, was nicht rechtfertigt unverhältnismäßig hohe Summen für das Abschleppen eines Fahrzeuges zu verlangen (Amtsgericht München, Urteil vom 15.11.2018, Az. 472 C 8222/18).

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