Urteil Anti-Hangover-Drink: Alkoholkater ist eine Krankheit. Das OLG Frankfurt musste sich mit Werbeaussagen beschäftigen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel der Beklagten einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll. Intensiv beschäftigte sich das OLG mit der Frage, ob ein Kater eine Krankheit darstellt und somit die Werbeaussagen unzulässig sind.
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.9.2019 – 6 U 114/18