Neue Rechtsprechung aus dem Fachbereich Verkehrsrecht

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Fahrzeugführer darf während der Fahrt keinen Taschenrechner bedienen. Taschenrechner mit Speicherfunktion ist ein elektronisches Gerät, es muss mit Bußgeldern und Punkten gerechnet werden.

Gericht: Amtsgericht Helmstedt (Az.: 15 OWi 907 Js 66315/18)

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