Neue Rechtsprechung aus dem Fachbereich Arbeitsrecht

0
234

Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für sachgrundlose Befristung um nur einen Tag führt zu unbefristetem Arbeitsverhältnis. Dienstreise unmittelbar vor Beginn des vertraglich festgelegten befristeten Arbeitsverhältnisses zählt mit.

Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019, – 3Sa 1126/18 –

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein