Welche Auswirkungen können negative Bewertungen in den sozialen Medien auf Unternehmen haben? – Ein kurzer Überblick. was ist zu tun aus anwaltlicher Sicht?


Welche Auswirkungen können negative Bewertungen in den sozialen Medien auf Unternehmen haben?

Mit der derzeitigen rasanten Entwicklung neuer Technologien wird unser Alltag immer digitaler. Technik wird ständig wichtiger im Leben vieler Menschen und auch die sozialen Medien gewinnen immer mehr an Bedeutung.

An diese neuen Gegebenheiten müssen sich auch Unternehmen gewöhnen und ihren Onlineauftritt dementsprechend anpassen.

Doch leider läuft im Internet nicht immer alles friedlich ab. Einige Menschen sind dort viel offener als im realen Leben, weshalb es ihnen oft leichter fällt, negative Kommentare zu verfassen.

Wie geht man als Unternehmen mit diesen unangenehmen Bewertungen um und welche Auswirkungen haben diese auf das Auftreten des Betriebs?

Eine negative Bewertung auf Facebook oder Google ist für jeden erstmal erschreckend, aber wenn man richtig damit umzugehen lernt, kann man in Zukunft viel entspannter reagieren. Viele Unternehmen sehen eine negative Bewertung als Schaden für das Business an, jedoch ist dies oft die falsche Herangehensweise.

Wer auf diese Kommentare nicht reagiert, dem drohen Kundenabsprung, Umsatzrückgang oder sogar der Verlust von Arbeitsplätzen.

Doch so weit muss es gar nicht erst kommen. Im Gegenteil – eine negative Bewertung, die auf Google oder Facebook zu sehen ist, kann die Glaubwürdigkeit erheblich steigern. Wenn sich das Unternehmen dem Problem annimmt und mit dem Kunden gemeinsam eine Lösung sucht, wirft dies ein sehr positives Licht auf die Kundenbetreuung des Betriebs.

Vielleicht ändert die Person, die die Kritik verfasst hat, ihre Meinung dann auch noch einmal. Generell gilt, dass negative Kommentare die Gesamtbewertung realistischer erscheinen lassen. Oft geben viele Menschen auch gar keine Bewertung ab, wenn alles gut gewesen ist, da sie nichts zu bemängeln haben.

Merke:

Solange die Kritik neutral und respektvoll formuliert ist, kann das Unternehmen ohne Probleme mit dem Verfasser in Kontakt treten und die Sachlage klären.

Wenn die Kommentare allerdings nicht mehr sachlich geäußert werden und Unwahrheiten oder Schmähkritiken auftauchen, hat das Unternehmen das Recht dagegen vorzugehen. Dieses kann fordern, dass die Bewertung gelöscht wird, was sich jedoch manchmal schwierig gestaltet, da die Kommentare auch anonym verfasst sein können. Dieser Fakt macht es schwer, den Verantwortlichen auszumachen, aber es gibt immer einen Weg.

Oftmals hilft es auch, sich mit dem Betreiber der Seite, auf der die Bewertung verfasst wurde, in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Der ganze Prozess ist zwar ziemlich umständlich und langwierig, aber gegen Schmähkritiken und Unwahrheiten muss vorgegangen werden.

Fakt ist, dass viele Bewertungen und Rezensionen einfach nicht gelöscht werden können. Wirklich nur gegen Schmähkritik oder Verleumdungen kann vorgegangen werden. Auch 1-Sterne Bewertungen ohne Verfasser sind zu entfernen.

Schadensersatzansprüche können in etwaigen Fällen der Verleumdung und der üblen Nachrede geltend gemacht werden. Hier muss definitiv der Schaden konkret nachgewiesen werden.

Besser ist es natürlich dieser Gefahr vorzubeugen, sodass es gar nicht erst so weit kommt.

Derzeit gibt es auch schon viele Tools, die auf rechtswidrige Kommentare hinweisen. Dadurch kann die Verbreitung derartiger Bewertungen schnell gestoppt werden und der Ruf des Unternehmens kommt nicht in Gefahr.

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