Die Beratung von Mietern-/ Vermietern in der Insolvenz
In allen Fragen rund um das Thema „Mietrecht, Miete und Kaution in der Insolvenz“ stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere in darüber hinausgehenden Fragen in Bezugnahme auf Anfechtungsproblematiken und Aufrechnungslagen in der Insolvenz des Mieters, bzw. des Vermieters kann Ihnen durch fundierte Rechtskenntnisse Rechtsrat geleistet werden.
Mietrecht – Insolvenz und die mietrechtlichen Probleme:
Im Bereich des Mietrechts kommt es in vielen Fällen zu Berührungen mit dem Insolvenzrecht. Hierbei sind detaillierte Kenntnisse im Bereich des Insolvenzrechts nötig, um Forderungen und Rechte im Vorfeld der Insolvenz und im eröffneten Insolvenzverfahren zu gewährleisten.
Sowohl in der Insolvenz des Mieters von Wohnraum bzw. in der Insolvenz eines gewerblichen Mieters, als auch in der Insolvenz des Vermieters ist der Beratungsaufwand enorm.
Allgemeine Beratungshinweise im Überblick:
Schritt 1.:
Die charakteristische Einstufung der Forderungen:
– Privilegierte Masseschuld, § 55 InsO?
– Einfache Insolvenzforderung, § 38 InsO?
– Nachrangige Forderung, § 39 InsO?
Schritt 2.:
Prüfung von Absonderungs- und Aufrechnungsrechten in der Insolvenz des Mieters:
– Vermieterpfandrecht, §§ 50 InsO, 562 BGB
– Prüfung aufrechenbarer Forderungen im Sinne der §§ 95 ff. InsO
Schritt 3.:
Prüfung etwaiger Anfechtungsrisiken im Sinne der §§ 129 ff. InsO:
– Vergleichszahlungen im Drei-Monatszeitraum vor Insolvenzantragsstellung
– Vorauszahlungen des Mieters
– Grundsätze eigenkapitalersetzender Darlehen
Schritt 4.:
Anhängige Prozesse, Zwangsvollstreckungsverfahren, Räumungsvollstreckungen:
– Überprüfung anhängiger Prozesse
– Überprüfung laufender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Zuge der Anfechtungsregeln der §§ 129 ff. InsO, sowie der insolvenzrechtlichen Rückschlagssperren der §§ 88 ff. InsO
– Räumungsvollstreckungen und deren Abschlussmöglichkeiten
Regelmäßig sind in Fällen der mietrechtlichen Insolvenz folgende Punkte mit erhöhter Priorität zu klären:
Wann wurde Insolvenzantrag gestellt?
– Gibt es eine bereits eine vorläufige Insolvenzverwaltung?
– „Starker“ oder „Schwacher“ vorläufiger Insolvenzverwalter?
– Sicherungsmaßnahmen angeordnet?
– Beschlussvorlage der vorläufigen Insolvenzverwaltung
– Beschlussvorlage der Insolvenzeröffnung
– Zahlungsübersicht der letzten drei Monate vor Insolvenzantragsstellung
Die Beratung im Bereich der mietrechtlichen Insolvenz, birgt somit erhöhten Beratungsbedarf. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen. Gegenüber der Insolvenzverwaltung ist ein schnelles und zielgerichtetes Vorgehen erforderlich.